Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Zweirädern und Zubehör zwischen dem Fahrradverleih Grenzland und seinen Kunden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Benutzung des Fahrrades und die Geschäftsbeziehung zwischen der Fahrradverleih Grenzland und dem Kunden.
§ 1 Buchung und Anmietung des Fahrrades/ E-Bike / Tandem
- Die Buchung des Fahrrades erfolgt schriftlich, mündlich oder per Internet. Nur juristische Personen und Personen, die zum Zeitpunkt der Buchung das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Kunde des Fahrradverleih Grenzland werden.
- Die Annahme des Antrages durch den Fahrradverleih Grenzland erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder SMS.
- Auch eine verbindliche Buchung kann der Kunde stornieren.
Die Stornierungsgebühren betragen:
bis 2 Tage vor Verleihbeginn: 0 % des Gesamtpreises
1 Tag vor Verleihbeginn: 50 % des Gesamtpreises
Am vorgesehenen Verleihtag: 100 % des Gesamtpreises
Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden.
§ 2 Preise und Nutzungsdauer
- Die Berechnung der Leistungen des Fahrradverleih Grenzland erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie können auch über das Internet unter www.fahrradverleih-grenzland.de abgefragt werden. Der gesamte Mietpreis ist vor Benutzung zu entrichten.
- Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades/ E-Bikes beginnt mit der Zahlung des Mietpreises durch den Kunden. Vermietung erfolgt nur unter Vorlage eines amtlichen, gültigen Ausweises.
- Die kostenpflichtige Anmietung wird beendet durch Rückgabe des Fahrrades/E-Bikes an den Fahrradverleih Grenzland.
§3 Nutzung des gemieteten Fahrrades
- Fahrräder werden nur an Personen herausgegeben, die in der Lage sind, das Fahrrad sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
- Das Fahrrad darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden. (Tandem max. 2 Personen)
- Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger (ggf. im Anhänger)* transportiert werden. (zulässige Gesamtmasse beachten!!)
- Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Fahrrades samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel der Fahrradverleih Grenzland unverzüglich anzuzeigen.
- Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das Fahrrad samt Zubehör in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
- Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Fahrrades beeinträchtigt, so hat der Kunde dies unverzüglich der Fahrradverleih Grenzland mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an den Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des Fahrrades die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
- Eine Weitervermietung oder ein Umbau des Fahrrades sind nicht gestattet.
- Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist der Fahrradverleih Grenzland jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Fahrrades zu untersagen.
- Sollten nach der Rückgabe des Fahrrades Schäden am Fahrrad festgestellt werden, die auf eine falsche Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur- bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
§3.1 Nutzung der Elektrofahrräder (E-Bike) im folgenden E-Bike genannt
- Das E-Bike darf nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, ein E-Bike sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
- Das E-Bike darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden.
- Vor jedem Fahrantritt ist zu prüfen, ob der Akku am E-Bike verschlossen ist. Bei herausgefallenen beschädigten Akkus wird die Instandsetzung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger transportiert werden. (maximale Belastbarkeit des Gepäckträgers beachten!!).
- Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des E-Bikes samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel der Fahrradverleih Grenzland unverzüglich anzuzeigen.
- Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das E-Bike samt Zubehör (Ladegerät und Akku) in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
- Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des E-Bikes beeinträchtigt, so hat der Kunde dies unverzüglich dem Fahrradverleih Grenzland mitzuteilen und die Nutzung des E-Bikes sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an Akku, Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des E-Bikes die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
- Eine Weitervermietung oder ein Umbau des E-Bikes sind nicht gestattet.
- Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist der Fahrradverleih Grenzland jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des E-Bikes zu untersagen.
- Sollten nach der Rückgabe des E-Bikes Schäden am E-Bike festgestellt werden, die auf eine falsche Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur- bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
- Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden empfohlen, während der Fahrt einen Helm zu tragen – er kann Leben retten !!
- Der Akku darf nur mit dem dazugehörigen Ladegerät geladen werden. Ein Akku mit defektem Gehäuse darf am E-Bike nicht betrieben werden. Es besteht die Gefahr eines Kurzschlusses.
§ 4 Abstellen des Fahrrades bzw. E-Bikes
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad / E-Bike bei jedem Parken abzuschließen.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad/ E-Bike den Regeln der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Ordnungsvorschriften entsprechend zu parken.
- Einen Diebstahl des Fahrrades/ E-Bike während der Nutzungsdauer hat der Kunde unverzüglich an den Fahrradverleih Grenzland und an die zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe der Rad Nr. des Fahrradverleih Grenzland zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an die Fahrradverleih Grenzland zu übermitteln.
- Bei Zuwiderhandlung werden Service-Gebühren von 20,00 Euro erhoben. Darüber hinaus stellt der Fahrradverleih Grenzland dem Kunden ggf. anfallende und verauslagte behördliche Gebühren in Rechnung.
§ 5 Nutzung des Rahmen - und Akkuschlosses
- Zur Vermeidung von Fremdnutzung und Diebstahl des Fahrrades erhält der Kunde bei Fahrtantritt den Schlüssel für das Rahmenschloss und zusätzlich zu den E-Bikes einen Schlüssel für das Akkuschloss.
- Bei Verlust der Schlüssel wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
- Der Kunde darf die Schlüssel weder beschädigen noch Duplikate anfertigen lassen.
§ 6 Rückgabe des Fahrrades/ E-Bikes
- Zur Rückgabe muss das Fahrrad bzw. E-Bike an der im Internet unter www.fahrradverleih-grenzland.de veröffentlichten Adresse zurückgegeben werden. Wird das Fahrrad / E-Bike nicht an der Firmenadresse zurückgegeben, wird die jeweils aktuelle Hol- /Bringgebühr erhoben. Die Rückgabe hat am Rückgabetag nach individueller Absprache zu erfolgen.
§ 7 Verhalten bei Unfall
- Bei einem Unfall, bei dem außer dem Kunden auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch den Fahrradverleih Grenzland zu verständigen.
- Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er dem Fahrradverleih Grenzland gegenüber für die aus dieser Verletzung seiner Obliegenheitspflicht entstehenden Schäden.
§ 8 Haftung des Fahrradverleih Grenzland
- Der Fahrradverleih Grenzland haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Fahrradverleih Grenzland, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Der Fahrradverleih Grenzland haftet nicht für Schäden an den mit dem Fahrradrad/ E-Bike transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung des Fahrradverleih Grenzland ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
- Der Fahrradverleih Grenzland ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden für das Mietgeschäft zu speichern.
- Die Fahrradverleih Grenzland ist berechtigt, alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.
- Die Fahrradverleih Grenzland ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens nachweisen.
§ 10 Sonstiges
- Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen des Fahrradverleih Grenzland, sowie der Nutzung von www.fahrradverleih-grenzland.de oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, Gerichtsstand ist 47533 Kleve , soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
- Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
- Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.